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Symmetrisch ausgebildetes Fachwerk mit dicht gestellten Hölzern und geschosshohen Streben kennzeichnet das giebelständige, um 1800 erbaute Wohnhaus. Das nach hinten sekundär verlängerte Gebäude gehört zu einer großen, bis ans Ufer der Wieseck reichenden Hofreite. Die in einigem Abstand stehende zugehörige Scheune, ebenfalls Fachwerk und giebelständig, setzt, wie auch das Wohnhaus, wichtige Akzente im Straßenbild, so dass beide Gebäude aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmäler einzustufen sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |