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Die kleine, aus einem Fachwerkwohnhaus und drei Nebengebäuden bestehende Hofanlage markiert die bogig geführte Einmündung der ansteigenden Wilhelmstraße. Dem Geländeanstieg gemäß ist das an der Ecke Schillerstraße stehende zweigeschossige Wohnhaus auf einem ausgleichenden Kellersockel errichtet. Es ist auf der Giebelseite zur Schillerstraße und an der Traufseite verputzt, während an der rückwärtigen Seite im Obergeschoss und im Giebel das regelmäßig aufgebaute, mit geschosshohen Streben ausgestattete Fachwerk sichtbar ist. Zusammen mit dem traufseitig zur Schillerstraße orientierten Nebengebäude, dessen Fachwerk im Obergeschoss freiliegt, ist die für das Straßenbild wichtige Hofreite aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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