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Kleines, von der Straßenflucht zurückgesetztes Fachwerkwohnhaus. Das im Dachbereich und im Erdgeschoss im 19. Jahrhundert veränderte Haus zeigt am leicht vorkragenden Obergeschoss ursprüngliches, klar gegliedertes Fachwerk des 18. Jahrhunderts. Hauptmerkmale sind die mit gekrümmten Streben, Gegenstreben und Kopfwinkelhölzern ausgestatteten "Mannfiguren" im Eckbereich und auf der Traufseite zum Hof. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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