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Gesamtanlage historische Altstadt
Alsfelder Straße 1-33, 2-14, 24-26
An der Stadtkirche 1-14
Barfüßergasse 1-7, 2-42
Borngasse 2-6
Brückelchen 1-7, 2-12
Cullmannsfahrt 2-4
Graben 1, 2-20
Hintergasse 1,9-13, 4-20
Im alten Posthof 1-7, 4
Judengasse 3-11, 2-12
Junkergarten 3-11, 6-10
Krool 1-13, 2-8, 12-18
Linsengasse 3-7
Marktgasse 1-23, 2-20
Marktplatz 1-9
Meyergasse 1-7, 2-4
Neustadt 1-39, 53-71, 2-34, 42-60
Rabegasse 1-19, 2-30
Renthof 1-15, 10
Rosengasse 1-19, 2-8
Schlossgasse 3-5, 2-8
Winterplatz 4-10, 5-9
Die Gesamtanlage umfasst die zwei Teilbereiche Altstadt und Neustadt, die nacheinander entstanden und zu der einstmals stark befestigten Stadtanlage gehörten.
Der ältere Teil ist die Altstadt, die westlich der 1186 errichteten, jetzt nicht mehr vorhandenen Burg entstand. Den natürlichen Gegebenheiten folgend, hat sie eine ovale bzw. halbkreisförmige Grundgestalt. Sie war ursprünglich allseitig von turmbesetzten Mauern umgeben und hatte ehemals sechs Tore: das Galgentor in der Nähe des Diebsturms, die Antoniterpforte nahe des gleichnamigen Klosters, die Stangenröder Pforte im Norden, die Neupforte im Nordosten, die Bornpforte über dem Brunnental und die zur Neustadt im Süden orientierte Frankfurter Pforte, deren Standorte noch im Straßenbild annähernd ablesbar sind. Im Norden der Altstadt bzw. nordöstlich des Antoniterklosters entstand außerhalb der ursprünglichen Stadtbefestigung ab 1500 der ebenfalls durch Mauern und Türme gesicherte Kloster- bzw. spätere Schlossgarten, der heute leider durch die Trasse der Gießener Straße von der Altstadt abgeschnitten ist.
Zentrum des mittelalterlichen Stadtkerns ist der trapezförmige Markt, der an die von Südwesten nach Nordosten verlaufende, aus Rabegasse und Alsfelder Straße gebildete Hauptachse angeschlossen ist. In diesem Bereich findet sich die größte Dichte der als Kulturdenkmäler ausgewiesenen, meist dreigeschossigen und giebelständigen Bürgerhäuser. Eine von Nordwesten nach Südosten gerichtete Querverbindung, die ebenfalls viele Denkmäler aufzuweisen hat, ergibt sich aus der Abfolge Marktgasse, Borngasse, Winterplatz. Wichtige Gegebenheiten des durch ein verzweigtes Gassensystem charakterisierten Altstadtgrundrisses sind außerdem die in weitem Bogen parallel zur westlichen Befestigungsmauer geführte Straßenabfolge Renthof, Barfüßergasse, Rosengasse sowie der im Südosten gelegene Kirchplatz und die platzartige Erweiterung des Krool im Nordosten. Bedeutende Fixpunkte im Stadtbild sind die beiden am westlichen Rand der Stadtanlage gelegenen, direkt mit der Mauer abschließenden ehemaligen Klosteranlagen des Barfüßer- und Antoniterordens, die vom Markt durch einen Häuserblock getrennte Stadtkirche und das Brauhaus am Winterplatz.
Die sich südlich direkt an die Altstadt anschließende, ab dem 13. Jahrhundert entstandene Stadterweiterung der Neustadt war ursprünglich ebenfalls befestigt und wurde 1324 mit der Kernstadt zu einem einzigen Gemeinwesen verbunden. Hauptachse ist hier die im mittleren Teil merklich verbreiterte, heute noch Neustadt genannte Straße, die außerhalb der Frankfurter Pforte in scharfem Winkel nach Südosten umbiegt und geradlinig zum einstigen Neustädter Tor führte. Sie hat, besonders auf der Nordostseite, eine dichte Randbebauung mit durchweg zweigeschossigen, in der Regel traufständigen Wohnhäusern, die alle nach 1600 entstanden sind. Zu dieser Stadterweiterung, die im Westen bzw. Südwesten von der Portegasse (früher Untergasse) und der Frankfurter Straße begrenzt wird, gehört auch die parallel zur Altstadtbefestigung laufende, dem früheren Verlauf des Festungsgrabens folgende und daher bis heute Graben genannte Straße, der untere Teil des Brückelchens und die Hintergasse. Diese führt zum Friedhof bzw. zum einstigen Klosterbezirk der Augustinerinnen, dessen Areal fast ein Viertel der Gesamtfläche der Neustadt einnimmt. Hier setzen die Spitalkirche und das Spital wichtige städtebauliche Akzente. Altstadt und Neustadt sind gemeinsam aus geschichtlichen und städtebaugeschichtlichen Gründen als Gesamtanlage schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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