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Gesamtanlage Bahnhofstraße
Bahnhofstraße 1-7
In der Bahnhofstraße hat sich an ihrem südlichen Beginn ein Bautenensemble erhalten, das die kleinteilige Bebauung einer Stadterweiterung entlang einer der größeren Fernverbindungen nach Norden hin dokumentiert. Die drei kleinen Fachwerkgebäude sowie das vierte, etwas größere Eckgebäude bilden eine markante Begrenzung der sich hier platzartig aufweitenden Bahnhofstraße. Sie stellen zudem einen Riegel dar, der den direkten Zugang zur Kernstadt verstellt bzw. einengt. Die städtebaulich wichtige Bebauung mit stadtgeschichtlicher Bedeutung steht als Gesamtanlage unter Schutz.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |