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Obwohl von der einst mit Türmen und Toren versehenen mittelalterlichen Stadtbefestigung, die die gesamte Altstadt umgab, nur Reste erhalten sind, ist deren Verlauf im Stadtgrundriss fast lückenlos erkennbar oder aufgrund von Bebauungsgrenzen oder sonstiger Merkmale erschließbar. Ausgehend von der Keimzelle der Stadt, der heute nicht mehr existierenden, hoch über dem Brunnental errichteten Burg, umschloss sie in der Form eines weiten Halbkreises die gesamte Altstadt. Ebenfalls mit Wehrmauern umgeben und an die ältere Wehranlage angebunden waren auch zwei später entstandene Erweiterungen. Die eine, die so genannte Neustadt im Süden wurde schon 1324 mit der Altstadt verbunden, die andere im äußersten Nordwesten, der Kloster- bzw. spätere Schlossgarten, entstand nach 1500. Als bedeutendster Rest der 1824 größtenteils geschleiften Stadtbefestigung hat sich der so genannte Diebsturm am einstigen Galgentor erhalten. Er liegt am westlichen Rand der Altstadt unweit des Renthofes. Der um 1200 entstandene, in seiner jetzigen Form auf das 15. Jahrhundert zurückgehende Turm, der einzige erhaltene der Stadtbefestigung, gilt aufgrund seiner charakteristischen Silhouette als Wahrzeichen Grünbergs. Der 25 m hohe, innen kreisrunde Turm hat in den nach außen gerichteten Teilen, die über die Mauer hinausragen, gerade Wände, die sich in einer zum Teil mit Buckelquadern besetzten Kante vereinigen. Seine hochgelegene auf die Stadtseite orientierte, jetzt rundbogig erneuerte Tür war früher nur vom Wehrgang der Stadtmauer mittels eines Umgangs, dessen Konsolen zum Teil noch sichtbar sind, zugänglich. Die heutige Tür wurde nachträglich eingebrochen, der spitz zulaufende Turmhelm 1895 erneuert.
Zusammen mit den Resten der im Durchschnitt 2 m starken Befestigungsmauer, die sich, zum Teil überbaut, an mehreren Stellen rudimentär erhalten hat, ist der fortifikationstechnisch interessante Diebsturm aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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