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Gießen, Stadt und Landkreis
Grünberg
  • Schloßgarten
  • Rosengasse 8
  • Rosengasse 4
  • Rosengasse 2
  • Gießener Straße B 49
Sachgesamtheit Befestigungsmauer des Schloßgartens
Flur: 1
Flurstück: 1206/1, 1207, 1215/1, 1217/1, 1217/2, 1302/21, 1302/23, 1302/25, 1302/26, 1351/1

Im Jahre 1500 erhielten die Antoniter das Recht, das nördlich und nordöstlich ihres Klosters liegende Talgelände, das zugleich Stadtgraben war, ihrem Besitz einzuverleiben. Dieser Klostergarten, der spätere Schlossgarten, der ursprünglich von der Stangeröder Pforte im Osten bis zum Wachgebäude an der Londorfer Straße reichte, wurde durch Mauern und Türme gesichert. Infolge des Baus der Gießener Straße, die heute mitten durch das historische Areal geführt ist, überdauerten nur Teile dieser Befestigungsanlage. So hat sich ein größeres Stück der Nordwest- und ein Teil der Nordostmauer entlang der Am Rondell genannten Straße erhalten sowie der Unterbau eines Rundturms im äußersten Norden. Die mit einem steilen Rollkamm versehene Mauer ist 1,40 m stark und hat mehrere Teilabschnitte, die in der Höhe, dem ansteigenden Gelände folgend, gestaffelt sind. Eine spitzbogige Pforte durchbricht die Mauer unweit des „Rondell" genannten Turms. Die genannten Befestigungsteile sind als Reste der im frühen 16. Jahrhundert entstandenen Erweiterung der Stadtbefestigung unter geschichtlichen und städtebaulichen Aspekten sehr bedeutend und daher Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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