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Dreigeschossiges Doppelwohnhaus an der Ecke zur Borngasse. Das giebelständige, in zwei Bauphasen im 15. und 16. Jahrhundert (Alter des Holzes laut dendrochronologischer Analyse am Vorderhaus 1447, am Hinterhaus 1522) errichtete Fachwerkgebäude ist in der Längsrichtung unter einem First geteilt. Es hat einen hohen, nicht vorkragenden Giebel und zwei stark überstehende Hauptgeschosse mit sichtbaren Balkenköpfen, von denen jeder zweite durch Knaggen abgestützt wird. Knaggenbündel an der Ecke zur Borngasse, einfache Eckknaggen an der Rückseite, wandhohe Verstrebungen, die mittels Kopfbändern zu „Mannfiguren" ergänzt sind und als Viertelkreise ausgeprägte Kurzstreben charakterisieren das aus starken Hölzern aufgebaute Fachwerk. Das Haus, das mit einer hinteren, angesetzten Haushälfte gleicher Bauart mit gleichen Geschosshöhen versehen ist, dessen ursprünglich kleinere Fensteröffnungen noch erkennbar sind, ist wegen seines hohen Alters aus geschichtlichen sowie aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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