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Barockes, traufständiges Wohnhaus am Kleinen Markt. Das um 1750 erbaute zweigeschossige Fachwerkgebäude hat eine symmetrisch ausgebildete Fassade. Seine stichbogigen Fenster und die in der Gebäudemitte gelegene, mit einem Oberlicht ausgestattete Eingangstür sind in fünf Achsen gleichmäßig gereiht, wobei der Mittelteil leicht vorgezogen ist. Ein über der Mittelachse angeordnetes zweigeschossiges Zwerchhaus ist mit einem geschweiften, gebrochenen Dachgiebel versehen, die flankierenden Gauben rechts und links sind nachträglich vergrößert. Als einzige Verzierung des regelmäßigen, früher verputzten Fachwerks ist die Profilierung der Schwelle anzumerken. Einschließlich der tiefgelegenen, gut erhaltenen Eingangstür, über der die Inschrift "IH 1840" angebracht ist, muss das Haus aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal eingeordnet werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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