Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Viergeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus um 1580. Das hoch aufragende Haus, das ursprünglich im Erdgeschoss eine offene Halle hatte, die als Schmiede diente, wird durch seine weit vorspringenden Geschosse, deren Auskragungen nach oben hin abnehmen, bestimmt. Als Voluten ausgebildete Holzkonsolen, gekehlte Füllhölzer, Schnitzereien an den aufgelegten Scheiben und an den Eckständern, sowie von geschweift geführten Rauten durchzogene Andreaskreuze und nasenbesetzte „Feuerböcke" in Obergeschoss und Giebelbereich beleben das symmetrisch aufgebaute Fachwerk. Das Haus ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |