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Dreigeschossiges giebelständiges Fachwerkhaus an der Ecke Alsfelder Straße/Krool. Der in das 18. Jahrhundert zu datierende Bau hat regelmäßiges, symmetrisch aufgebautes Fachwerk. Hauptmerkmal sind die vorkragenden, von Balkenköpfen unterfangenen Geschosse und eine ausgesparte Raute am Übergang zum Erdgeschoss. Aufgrund seiner straßenbildwichtigen Funktion als Überleitungsbau ist das Gebäude Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |