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Großvolumiges Fachwerkgebäude in markanter Ecklage. Das im Erdgeschoss zu einem Laden umgebaute Gebäude zeigt in beiden Obergeschossen ungestörtes Fachwerkgefüge des 18. Jahrhunderts. Die Giebelseite ist geprägt von vier dicht gereihten Fenstern in beiden Geschossen. Eck- und Bundständer sind durch leicht gebogene Streben mit Gegenstreben und Kopfwinkelhölzern betont. Die der Straße zugewandte Traufseite zeigt eine gleichartige Hölzeranordnung und eine Gliederung durch vier Fensterachsen. Das Gebäude ist aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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