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Traufständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit zwei ablesbaren Bauphasen. Das Gebäude zeigt schmuckloses Fachwerk des 18. Jahrhunderts mit stark dimensionierten Hölzern und teilweise gebogenen Streben an Eck- und Bundständern. Am älteren nördlichen Teil lassen sich die Balkenköpfe zwischen Rähm und Schwelle ablesen, am jüngeren Bauteil sind sie durch eine profilierte Verbretterung verdeckt. Das Wohnhaus steht aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |