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Giebelständiges vollständig verputztes Fachwerkwohnhaus. Das auf einem hohen Kellersockel errichtete Haus zeigt an der dreiachsig gegliederten Giebelseite und auch auf den Traufseiten kräftige Überstände des Obergeschosses, so dass vom Erhalt des Fachwerks aus dem frühen 18. Jahrhundert auszugehen ist (Alter des Holzes laut dendrochronologischer Analyse 1703). Wegen seiner städtebaulichen Bedeutung am mittleren Teil der Alsfelder Straße sowie aus geschichtlichen Gründen ist das Gebäude daher Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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