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Bei dem auf annähernd quadratischem Grundriss errichteten zweigeschossigen Wohnhaus, das an einer parallel zur Alsfelder Straße geführten Gasse liegt, handelt es sich um einen schlichten, spätklassizistischen, verputzten Bau mit Satteldach und mittig situiertem Zwerchhaus. Die der Gebäudemitte und dem Zwerchhaus zugeordneten paarweise angeordneten Fenster werden von je einer Fensterachse links und rechts flankiert, so dass sich eine symmetrische Front zur Straße hin ergibt. Einschließlich der Nebengebäude ist das Haus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |