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Kleines, mit der Giebelseite zur Borngasse orientiertes Fachwerkwohnhaus. Das straßenbildprägende Eckgebäude ist zweigeschossig und hat einen leichten Geschossüberstand. Kräftige geschwungene Streben an den Eckständern enden kurz unterhalb des Rähms und sind durch Winkelhölzer ergänzt. Das ansonsten sehr regelmäßige Fachwerk verzichtet auf Zierelemente, weist jedoch mit seinen Konstruktionsmerkmalen in das mittlere 18. Jahrhundert. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |