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Der zweigeschossige zweifarbige Klinkerbau, der wohl kurz vor oder nach 1900 erbaut wurde, zeigt einen kubischen, von spätklassizistischen Formen bestimmten Baukörper auf einem gequaderten, kräftigen Kellersockel. In das flach gehaltene Zeltdach sind auf beiden Straßenseiten, jeweils in der Mitte, dreiecksvergiebelte Zwerchhäuschen eingestellt, die die weit vorkragende Dachtraufe durchstoßen. Wichtige Gestaltungsmerkmale sind die horizontal verlaufenden Gesimse, die teilweise als Deutsches Band gestaltet sind und die gleichmäßig gereihten flachbogigen Fenster, die fünf Achsen zum Kirchenplatz bzw. vier Achsen auf der seitlichen Front ausbilden. Nicht zuletzt wegen seiner Nachbarschaft zur Kirche und zur ehemaligen Kaplanei ist das an der Ecke Brückelchen gelegene Gebäude aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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