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Ein zweigeschossiges traufständiges Wohngebäude, das so genannte Schwesternhaus, liegt südwestlich der Stadtkirche an der Ecke einer schmalen Verbindungsgasse zum Junkergarten. Das dendrochronologisch in seinem Ursprung auf das Jahr 1456 datierte Fachwerkgebäude zeigt noch heute die bauzeittypischen sich überkreuzenden gebogenen Streben an Eck- und Bundständern. Das Gebäude wurde im ausgehenden 18. Jahrhundert mit einem mittigen Zwerchhaus versehen und klassizistisch überformt. Es ist daher wegen seines hohen Alters aus geschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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