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Auf dem leicht erhöhten Gelände einer alten, im Freien gelegenen Gerichtsstätte, den so genannten Dingstühlen, steht seit 1873 ein Denkmal zu Ehren der im Krieg 1870/71 Gefallenen des Kreises Grünberg. Das auf einem zweistufigen Sockel errichtete Kriegerdenkmal ist als fünffach gegliederte, turmartige Fiale ausgebildet. Spitzbogige Nischen mit eingelassenen Wappen- und Inschrifttafeln, spitz zulaufende Verdachungselemente und ein obeliskartiger Abschluss mit bekrönender Kreuzblume charakterisieren die gotisierenden Formen des Mals. Als geschichtlich, städtebaulich und künstlerisch bedeutsames Monument, das einen markanten Bezugspunkt bildet, ist das Kriegerdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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