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Spätklassizistisches Wohnhaus, zweigeschossig mit zentralem, in das Satteldach eingestelltem Zwerchhaus. Die symmetrisch ausgebildete Straßenfront des auf quadratischem Grundriss errichteten Gebäudes ist fünfachsig, wobei die drei mittleren Fensterachsen in beiden Geschossen dichter zusammenrücken und im Zusammenspiel mit den beiden Fenstern des Zwerchhauses die Fassadenmitte betonen. Waagerechte profilierte Gesimsstücke über den Fenstern, konsolgestützte Fensterbänke und Klappläden im Erdgeschoss akzentuieren die Fenster der Hauptansichtsseite ebenso wie die an der ebenfalls symmetrisch ausgebildeten, dreiachsigen Giebelseite. Das insgesamt vollständig erhaltene, wohl in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts entstandene Haus ist einschließlich der aufwändig gestalteten Torpfosten und dem filigranen schmiedeeisernen Tor Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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