Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Breites giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das mehrfach umgebaute, in den aufgehenden Teilen aus dem 18. Jahrhundert stammende dreigeschossige Haus hat eine umfangreiche, auf das späte Mittelalter zurückgehende, tonnengewölbte Kelleranlage mit spitzbogigen Gurten aus Lungstein. Hauptcharakteristika der Fassade sind die vier- bzw. fünfteiligen Fensterbänder in beiden Haushälften, das von offenliegenden Balkenköpfen gegliederte Quergebälk und der breite Walmgiebel. Auch wegen des hohen Dokumentationswertes seiner Kelleranlage, die die kontinuierliche Bebauung seit dem späten Mittelalter belegt, ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |