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Breites giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit symmetrisch ausgebildeter Fassade. Das um 1700 erbaute, dreigeschossige Haus zeigt in den beiden Hauptgeschossen und im Giebel regelmäßiges Fachwerk mit starken, unverzierten Hölzern. Leicht geschwungene, an die Eckständer geführte Streben und dreiteilige Fensterbänder links und rechts der Mittelachse in beiden Geschossen prägen das Bild des Hauses, dessen Erdgeschoss bei einem Umbau von 1977 verändert wurde. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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