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Giebelständiges zweigeschossiges verputztes Fachwerkwohnhaus mit linksseitiger Scheune am platzartig erweiterten Teil der Barfüßergasse, die ab hier in nördliche Richtung weiterläuft. Wie das Nachbargebäude Nr. 3 ist das mit einem Teilwalmdach versehene Haus mit einem Kellersockel ausgestattet, der nach rechts, dem Geländeanstieg entsprechend, an Höhe abnimmt. Es ist ebenfalls zur Straße hin im Obergeschoss verschindelt und zeigt wiederum einen walmartigen Übergang zwischen Erd- und Obergeschoss. Laut einer dendrochronologischen Analyse stammen die ältesten Hölzer des aus drei Bauphasen bestehenden Hauses aus dem Jahre 1444. Einschließlich des seitlichen Treppenaufgangs, der zur hochgelegenen Eingangstür führt, ist das Gebäude wegen seines hohen Alters aus geschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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