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Stattliches dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach an der Ecke einer zum Renthof geführten Seitengasse. Kräftige Eckständer, die durch gekrümmte Eckstreben, Winkelhölzer und Halsriegel betont sind, sowie Quergebälke mit sichtbaren Balkenköpfen, abgefasten Füllhölzern und profilierten Schwellen kennzeichnen das aus dem frühen 18. Jahrhundert stammende, im Erdgeschoss veränderte Haus. Sowohl die auf die Seitengasse gerichtete Giebelseite, als auch die Traufseite haben straßenbildprägende Aussagekraft, so dass das Haus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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