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Der traufseitig zur Straße liegende kleine Fachwerkbau steht in übergreifendem architektonischen Zusammenhang mit dem älteren Eckgebäude Meyergasse 1. Es zeigt klares, im Obergeschoss symmetrisch gegliedertes Fachwerk des 18. Jahrhunderts mit geschwungenen Streben und Taustabverzierungen an den Eckständern des Obergeschosses, von denen der linke mit einem als Radbild gefassten Sechsstern zusätzlich geschmückt ist. Das durch eine weit vorspringende Traufe und sichtbare Balkenköpfe horizontal gegliederte Haus ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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