Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das von 1562 bis 1839 als zweites Pfarrhaus dienende, giebelständige Haus wurde um 1700 anstelle eines Vorgängerbaus errichtet. Es zeigt in den beiden Obergeschossen und im Giebel klar gegliedertes und symmetrisch gestaltetes Fachwerk der Erbauungszeit. Stark geschwungene, besonders kräftige, mit Gegenstreben versehene Streben, die durch Kopfwinkelhölzer ergänzt werden, und geschlossene, vierteilige Fensterbänder kennzeichnen den gut erhaltenen Bau, in dem am 4.11.1784 laut einer 1910 über der Tür angebrachten Erinnerungstafel der "große Gelehrte und treue Patriot" Friedrich Gottlieb Welcker geboren wurde. Zusammen mit der hohen Bruchsteinmauer, die die Hofanlagezur Straße hin abgrenzt, ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |