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Dreigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus von imposanter Dimension. Das wohl zu Anfang des 17. Jahrhunderts, noch vor dem Dreißigjährigen Krieg, entstandene Haus hat ähnliche Proportionen wie das Haus Brückelchen 1 und besitzt wie dieses vierteilige Fensterzonen in den beiden Hauptgeschossen. Das stark dimensionierte Fachwerk zeigt gebogene Streben mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln an den Eckständern. Trotz Veränderung des Erdgeschosses ist es aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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