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Das Gebäude besteht aus zwei zweigeschossigen Bauteilen, die beide traufseitig zur Straße orientiert sind. Das westliche Gebäude ist über einem hohen Bruchsteinsockel in Fachwerkbauweise errichtet und über einen eingezogenen Eingang erschlossen. Das Fachwerkgefüge zeichnet sich unter dem Putz in einem gewölbten Überstand der Gebälkzone ab. Die Fassade zeigt eine ungewöhnliche Gliederung durch zu Fensterbändern gereihten Fenstern. Die Eingangstür ist von rustizierenden Putzquadern gerahmt. Das ehemals giebelständige Gebäude erhielt sekundär ein Mansarddach. Das östlich anschließende Gebäude erscheint deutlich schlichter mit asymmetrischer Fensteranordnung an der Giebelfassade. Das Fachwerkgefüge ist jedoch vollständig erhalten und die aus der Fassade heraustretenden Balkenköpfe deuten auf ein recht hohes Alter. Beide Gebäude sind aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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