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Gründerzeitliches Villengebäude mit Elementen des Heimatstils. Das über einem hohen Werksteinsockel errichtete eingeschossige Wohngebäude ist von einem imposanten Walmdach bekrönt. Alle Dachseiten zeigen ein Zwerchhaus, das jeweils beidseitig von einer kleinen Dachgaube mit Satteldach begleitet ist. Die Straßenfassade ist durch drei von Klappläden umrahmten, gleichmäßig angeordneten Fenstern gegliedert, deren mittiges in einem rechtwinkeligen Fenstererker etwas vor die Fassade vorspringt. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |