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Das kleine zweigeschossige Fachwerkwohnhaus bildet zusammen mit seiner links angereihten schmalen Scheune den Mittelteil einer geschlossenen, aus drei niedrigen, traufseitig gereihten Häusern bestehenden Zeile, deren Dachabfolge interessante Akzente im Straßenbild setzt. Das Gebäude zeigt ursprüngliches Fachwerk mit wandhohen, teils gekrümmten Streben und kurze Streben im Brüstungsbereich unterhalb der zu dreien geordneten Fenster. Als aussagekräftigstes Gebäude der Zeile ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |