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Aus zwei traufständigen Bauten bestehender Gebäudekomplex am platzartig erweiterten Einmündungsbereich des Grabens in die Hintergasse. Die mit ihrer Rückseite direkt an den nordwestlichen Rand des Friedhofes angrenzenden Fachwerkhäuser stehen in der Tiefe gestaffelt auf dem nach Osten ansteigenden Gelände. Der südwestliche Gebäudeteil ist zweigeschossig und an der Vorderseite verschiefert, wobei das Obergeschoss einen deutlichen Überstand zeigt. Seine über dem Sockel gelegene Eingangstür ist durch eine kleine Freitreppe erschlossen. Es ist merklich höher als das östlich angebaute Wirtschaftsgebäude, so dass sich eine wirkungsvolle, in der Höhe differenzierte Abfolge der Dächer ergibt. Das kleine Ensemble, das früher als Forsthaus genutzt wurde, bildet einen für das Straßenbild wichtigen Raumriegel, so dass es aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |