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Hofanlage mit Fachwerkwohnhaus, überdachtem Hoftor und Schmiede. Das giebelständige, verputzte, im Giebelbereich mit Zementplatten verkleidete Wohngebäude ist dreigeschossig. Geschossüberstände, die an der westlichen Traufseite deutlich vorkragen und im hinteren Teil des Obergeschosses durch drei Knaggen unterfangen sind, belegen das hohe Alter dieses Gebäudes, dessen Hölzer laut dendrochronologischer Analyse auf 1530 zu datieren sind.
Das zugehörige, eingeschossige Werkstattgebäude von 1880 steht mit der Traufseite zur Straße. Es hat zwei flachbogig abschließende Fenster mit originaler Verglasung und ein mittig in das Satteldach eingestelltes Zwerchhaus.
Das kleine Gebäudeensemble, in dem seit 1773 eine Werkzeug-, Huf- und Wagenschmiede betrieben wurde, ist aus geschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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