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Aus zwei Teilen bestehendes, vollständig verputztes Gebäudeensemble an der Ecke Brückelchen. An das traufständig zur Judengasse gelegene, mit seiner Giebelseite zum Brückelchen orientierte, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus ist ein ebenfalls zweigeschossiger traufständiger Fachwerkbau angefügt. Beide Gebäude sind mit einem Kellersockel versehen und entstanden vermutlich im 18. Jahrhundert. Während das dreiachsig ausgebildete Nebengebäude schmucklos ist, sind die konstruktiven Fachwerkteile des im Giebelbereich verschieferten Hauptbaus im Putz durch Lisenen, bzw. durch ornamentierte Friese hervorgehoben. Wegen ihrer städtebaulichen Bedeutung an der Straßenecke und im Bereich der einst hier verlaufenden Befestigung der Altstadt sind die eine übergreifende Einheit bildenden Gebäude Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |