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Das unter einem flachen, weit auskragenden Zeltdach zusammengefügte, laut dendrochronologischer Analyse 1559 errichtete Doppelwohnhaus zeigt Fachwerk der Erbauungszeit mit sichtbaren Balkenköpfen und gekrümmten, zu den Ständern geführten Streben. Wichtige Indizien für das hohe Alter des dreigeschossigen Gebäudes sind die über zwei Geschosse gehenden Eckständer. Das im Obergeschoss der linken Haushälfte erhaltene vierteilige Fensterband war ursprünglich auch in den beiden unteren Geschossen und auf der rechten Haushälfte zu finden. Ein zusammen mit der nicht mehr lesbaren Inschrift über der rechten Eingangstür angebrachtes Datum "1726" bezieht sich auf einen Umbau. Die städtebaulich relevante Lage an der Ecke zur Meyergasse und das alte, baugeschichtlich interessante Fachwerkgefüge erfordern eine Einstufung als Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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