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Dreigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das großvolumige Gebäude zeigt ein regelmäßiges Fachwerkgefüge mit gereihten Ständern sowie Strebefiguren an den Eckständern, bestehend aus gerader Strebe, Gegenstrebe und Winkelholz. Die Fassade ist durch nicht mehr symmetrische Fensterbänder in allen Geschossen gegliedert. Einziges Schmuckelement ist ein Brüstungsgefach mit ausgesparter Raute. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |