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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit Schopfwalmdach. Der Bau zeigt zur Straße hin symmetrisch angeordnete Fenster und schlichtes Fachwerk mit zwei stark gebogenen Streben an den Eckständern des Obergeschosses. Da das Haus über einem hohen Kellersockel erbaut ist, führt eine Freitreppe zu dem auf der Hofseite gelegenen Eingang. Seine im hinteren Teil der Hofreite gelegene Scheune ist mit folgender Inschrift versehen: "DIESER BAU STEHT IN GOTTES HAND BAUHERR JOHANNES HOFMANN GENAND DEN 4. TAG OCTOBER 1777". Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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