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Das im Eckbereich zur Rosengasse gelegene zweigeschossige Fachwerkgebäude schließt sich direkt an das Eckgebäude an und ist traufseitig zur Straße hin ausgerichtet. Die Größe der Fenster und deren Gliederung lassen auf den weitgehenden Erhalt des Fachwerkgefüges schließen, das laut einer dendrochronologischen Untersuchung im 15. Jahrhundert errichtet worden sein soll. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |