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Dreigeschossiger Fachwerkbau, der als Beispiel städtischer Wohlfahrtseinrichtungen erhaltenswert ist; errichtet frühestens 1843. Zu diesem Zeitpunkt war die Beseitigung des Griedeler Tores abgeschlossen. Dadurch wurde der Bauplatz des Armenhauses überhaupt erst frei. In der Nachfolge des Griedeler Tores übt das Gebäude im gegenwärtigen Stadtbild eine torähnliche Funktion aus, was seiner ohnehin vorhandenen Bedeutung weiteres Gewicht verleiht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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