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Traufseitig zur Londorfer Straße ausgerichtetes zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Das vollständig verputzte Gebäude zeigt die bauzeitliche Fensteranordnung, die aus je zwei Fensterachsen links der mittigen Eingangstür und zwei weiter in die Gebäudemitte geschobenen Fenstern im rechten Obergeschoss besteht. Wichtigstes Gestaltungselement ist auch hier das mittig angeordnete Zwerchhaus mit einem Fensterpaar, das beidseitig von je einer Dachgaube begleitet wird. Eine Wölbung des Putzes über der Gebälkzone lässt auf einen Geschossüberstand schließen. Das Gebäude ist, auch im Zusammenhang mit dem baugleichen Nachbargebäude, aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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