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Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus ist Teil einer großen, ehemals sicherlich landwirtschaftlich genutzten Hofanlage und derzeit verputzt. Das giebelständige Gebäude ist über einem Bruchsteinsockel errichtet und traufseitig über einen überdachten Treppenvorbau zugänglich. Die Fensteranordnung entspricht der bauzeitlichen Anordnung, was auf den weitgehenden Erhalt des Fachwerkgefüges schließen lässt. Das Wohngebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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