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Stattliches, um 1500 erbautes Fachwerkwohnhaus mit zwei weit auskragenden Obergeschossen und Krüppelwalmgiebel. Die qualitätvolle, symmetrisch ausgebildete Giebelfassade wird durch ihre besonders plastisch ausgebildeten Quergebälke bestimmt. Die offenliegenden Balkenköpfe werden jeweils unter den Ständern durch konsolartige Knaggen abgestützt, die zugleich die Fensterbänder unterteilen. Wichtige Gestaltungselemente sind die Eckkonstruktionen, die sich aus den verblatteten, einander durchdringenden Fuß- und Kopfstreben ergeben, die halbkreisförmig angeordneten Kurzstreben, die sich pro Geschoss zu einem dreiteiligen Brüstungsfries zusammenschließen und die vier spitzbogig zusammengeführten Arkaden des Erdgeschosses. Aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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