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Das dreigeschossige giebelständige Fachwerkwohnhaus steht an der Ecke einer Seitengasse, die zur Barfüßergasse geführt ist. Starke Vorkragungen an der Giebel- und an der zur Seitengasse orientierten Traufseite belegen eine frühe Erbauungszeit um 1500. Die aus sichtbaren Balkenköpfen und unten gekehlten Schwellen gebildeten Quergebälke sind wie beim Nachbarhaus durch konsolartige Knaggen unterhalb der Ständer zusätzlich gesichert. Außerdem sind kurze, dreieckig zusammengeführte Einzelstreben an den Ständern unterhalb der gereihten Fenster zu beobachten. Besonders charakteristisch sind die wandhohen Fachwerkfiguren im Eck- und Traufbereich, die sich aus den überblatteten Fuß- und Kopfstreben ergeben. Das Haus ist aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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