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Schmales dreigeschossiges Fachwerkhaus des 18. Jahrhunderts mit symmetrisch ausgebildeter Fassade. Das aus der Erbauungszeit stammende Fachwerk, in das pro Stockwerk vierteilige Fensterbänder eingelassen sind, wird durch kräftige Eckständer, kurze, leicht geschwungene Streben mit Gegenstreben und durch Kurzstreben, die die Mittelständer flankieren, gekennzeichnet. Unterhalb des mittig angebrachten Zwerchhauses, dessen Fenster mit Bleiverglasung versehen sind, verläuft ein mehrfach profiliertes, von Knaggen abgestütztes Traufgesims. Aufgrund seiner künstlerischen und städtebaulichen Qualitäten ist das Gebäude Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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