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Das direkt an das Nachbarhaus Marktstraße 18 angefügte Gebäude stellt mit seinem giebelseitig zur Straße ausgerichteten Mansarddach eine Besonderheit in der Straßenbebauung dar. Das Fachwerkgefüge in Ober- und Dachgeschoss ist sehr sachlich und zeigt dicht gereihte Ständer sowie gerade Streben an den Eckständern. Die klassizistisch anmutende Reihung der Fenster im Obergeschoss lässt auf eine Bauzeit im ausgehenden 18. Jahrhundert schließen. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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