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Der voluminöse, zwischen den Einmündungen der Barfüßergasse und des Hegweges gelegene Bau markiert die städtebaulich und historisch relevante Eingangssituation zur Altstadt an der Antoniterpforte. Es handelt sich um einen klassizistischen, ehemals verputzten Fachwerkbau mit drei Geschossen und einem hohen Mansarddach, dessen sachliches, schmuckloses Fachwerk zwischenzeitlich freigelegt wurde. Das Gebäude, das zum Ende des 18. Jahrhunderts oder zu Anfang des 19. Jahrhunderts enstanden sein dürfte, ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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