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Dreigeschossiges giebelständiges Fachwerkhaus des 18. Jahrhunderts. Regelmäßiges, symmetrisch aufgebautes Fachwerk mit wandhohen, steil gestellten Eckstreben und schräg gestellten Kurzstreben als Brüstungsfüllungen prägen die Giebelseite. Der im Giebelfeld verschindelte, mit einem Schopfwalm versehene Bau hat in den Hauptgeschossen jeweils vier gleichmäßig gereihte Fenster. Das Gebäude ist als wichtiger Bestandteil der Fachwerkbebauung am Marktplatz aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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