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Dreigeschossiges Fachwerkgebäude des 18. Jahrhunderts. Der mit einem Halbwalm ausgestattete Bau hat eine breite, vierachsige Fassade mit regelmäßigem, klar gegliedertem Fachwerk. Seine langgezogene Traufseite zur Borngasse ist durch einen Anbau, ebenfalls in Fachwerk, in die Tiefe verlängert. Wandhohe, in unregelmäßigen Abständen gesetzte Streben und eine breite, über dem Sockel geschwungen verlaufende Grundschwelle kennzeichnen diesen für das Gassenbild wichtigen Bereich. Als aussagekräftiger Bestandteil der Fachwerkbebauung am Marktplatz ist das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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