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Das dreigeschossige, aus dem 16. Jahrhundert stammende giebelständige Fachwerkhaus ist ein wichtiges Glied in der geschlossenen Abfolge der Fachwerkbebauung am Marktplatz. Die beiden Hauptgeschosse zeigen noch das ursprüngliche Fachwerk. Hier sind zu beiden Seiten des Mittelständers je drei Fenster angeordnet. Wichtige Fachwerkdetails sind die halbkreisförmig angeordneten, nicht mehr vollständigen Kurzstreben, die unterhalb der Fenster einen Brüstungsfries bilden und das vorkragende, von Knaggen gestützte Obergeschoss. Das im Verhältnis zu den Nachbargebäuden aus der Flucht leicht vorspringende Haus ist aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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