Marktplatz 7, Alte Post
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Gießen, Stadt und Landkreis
Grünberg
  • Marktplatz 7
Alte Post
Flur: 1
Flurstück: 548/8

Der barocke Fachwerkbau, in dem zeitweise die "landgräfliche Postexpedition" untergebracht war, blieb seit seiner Restaurierung um 1900 weitgehend unverändert. Die Fassade des breiten dreigeschossigen, giebelständigen Baus ist im zweiten Obergeschoss und im unteren Abschnitt des horizontal untergliederten Giebels durch je eine breitgestellte "Mannfigur" in der Mitte betont. Diese mit ornamentierten Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln versehenen Fachwerkfiguren kehren auch als "halbe Männer" an den Eckständern des Obergeschosses wieder. Die Eckständer selbst sind in beiden Geschossen mit Schnitzereien in Form von Wickelstäben, Perlschnüren und Spiralen verziert. Ähnliche ornamentale Ausschmückungen finden sich an den oberen Quergebälken im Rähm, an den Füllhölzern und an den unteren Kanten der Schwellen. Hinzu kommen die barock geschweiften, schräg gestellten Kurzstreben, die in die Brüstungsgefache unterhalb der Fenster eingestellt sind und in ihrer Abfolge einen unregelmäßigen Fries ergeben. Eine Besonderheit des Hauses sind die ausführlichen Inschriften, die in Schwelle und Rähm am Übergang vom Erd- zum 1. Obergeschoss angebracht sind. Sie lauten in der ersten Zeile: "DIS HAUS STEHT IN GOTTES HANDT, DER BAU HERR KASPAR HEROLZ, UND DANIEL KÜMMEL DER MEISTER GENANDT, GOTT BEHÜT UNS FÜR SÜND UND SCHANDT", rechts anschließend: "Lasset Hasser Hassen und Reder Reden, was mir Gott gönt, müßen sie doch leiden C (Herz)W", in der zweiten Zeile links: "WIRF DEIN ANLIGEN AUF DEN HERRN, DER wirdt dich versorgen, undt wirdt den gerechten nicht ewiglich in onruh lassen psalm 55", rechts unten: "Ach Herr gib mich nicht in den willen meiner Feinde den es stehen falsche Zeugen wider mich, und thun mir unrecht, ohne Scheu" und die direkt darunter stehende, kaum leserliche Zeile: "All mein Dank ist Gottes, nach Gottes güt und treu ist allen morgen neu, Auffgericht den 3 tag may 1668". Das Gebäude ist aus künstlerischen, städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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