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Gruppe von drei Fachwerkbauten des 18. Jahrhunderts zwischen den Einmündungen der Leuchtergasse und der Martelgasse in die Weiseler Straße; die viergeschossige Nr. 2 mit Kratzputz als Gefachornament. Die beiden folgenden dreigeschossigen, traufständigen Bauten weisen mit ihren breiten Zwerchhäusern eine besondere Eigentümlichkeit der Butzbacher Bürgerhäuser auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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